Brennstoffversorgung

Bei Gasanwendungen steht Sicherheit an erster Stelle. Unsere SANCO- und WICU-Rohren sind vom DVGW für Stadt- und Erdgas zugelassen. Der natürliche Werkstoff Kupfer erfüllt in besonderem Maße die hohen Ansprüche, die in technischen Gasversorgungsanlagen gestellt werden.

SANCO- und WICU-Rohre dürfen für Stadt- und Erdgas eingesetzt werden. Sie sind vom DVGW für diesen Anwendungsbereich zugelassen und tragen daher das DVGW-Prüfzeichen. Sofern besondere Anforderungen an den äußeren Korrosionsschutz der Rohrleitungen bestehen, empfehlen wir den Einsatz von WICU-Rohren mit dem äußeren Schutzmantel. WICU-Rohre erfüllen die Anforderungen an den äußeren Korrosionsschutz nach DIN 30672 Teil 1. Verbindungsstellen sind mit geeigneten Korrosionsschutzbinden oder entsprechend zugelassenen Schrumpfschläuchen nachzuisolieren. Hartlöten und Pressen sind zugelassene, nicht lösbare Verbindungstechniken. Stützhülsen sind auch bei weichen Ringrohren für das Pressen nicht erforderlich.

Das Kaltbiegen von Kupferrohren für die Gasinstallation ist zulässig. Zum Biegen sind geeignete Biegegeräte zu verwenden, mit denen die Mindestbiegeradien nach DIN EN 1057 und DVGW-Arbeitsblatt (Anhang zu GW 392) eingehalten werden. Für Erdgas-Installationen in Österreich sind die entsprechenden Regelwerke des ÖVGW zu beachten.

Als Flüssiggas werden die in der 3. Gasfamilie zusammengefassten Gase Propan und Butan bezeichnet. Die Nutzung von Flüssiggas erfolgt überwiegend im privaten Bereich für Heizung und Warmwasserbereitung (Propan und zu geringem Teil in industriellen Anwendungen (Butan).

Für die Flüssiggasinstallation haben sich Kupferleitungen besonders bewährt. Sie sind daher bevorzugt einzusetzen. Für die Erd-und Außenverlegung ist werkseitig ummanteltes WICU-Rohr zu verwenden.

Anlagen für Flüssiggas sind entsprechend den Anforderungen aus den TRF zu erstellen Der Gütenachweis für die in Flüssiggasanlagen einzusetzenden Kupferrohre ist dann erbracht, wenn die Rohre durch den Hersteller mit dem Gütezeichen der Gütegemeinschaft Kupferrohre RAL gekennzeichnet sind. Wieland-SANCO und -WICU-Rohre sind mit diesem Gütezeichen gekennzeichnet und dürfen für Flüssiggasanlagen entsprechend der vorliegenden Druckstufe und in den entsprechenden Durchmessern eingesetzt werden. Wenn Rohrleitungen größer DN 100 vorhanden sind und der Betriebsdruck mehr als 0,1 bar beträgt, ist zusätzlich bereits bei der Bestellung ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1.B nach DIN-EN 10204 anzufordern. Für Flüssiggasleitungen unter Putz oder erdgedeckt dürfen WICU-Rohre mit Stegmantel gesetzt werden.

Für Flüssiggas-Installationen in Österreich sind die entsprechenden Regelwerke des ÖVGW zu beachten.

Für die Erstellung und den Betrieb von Heizölanlagen sind nach DIN 4755 TRÖI Kupferrohre für Heizöl EL zugelassen. Es dürfen nur Rohre nach DIN EN 1057 in den Festigkeitsstufen R 220 und R250 mit RAL-Gütezeichen verwendet werden. SANCO- und WICU-Rohre entsprechen diesen Anforderungen. Heizölleitungen sind stets hart zu löten, weich löten ist nicht zugelassen. Kapillarlötfittings und Klemmringverschraubungen nach DIN EN 1254 dürfen ohne weiteren Eignungsnachweis eingesetzt werden. Für Pressfittings muss eine bauaufsichtliche Zulassung vorliegen