Verantwortung für unsere Werkstoffe
Wieland genießt als Hersteller von Halbzeugen aus Kupfer und Kupferlegierungen einen hervorragenden Ruf in der Branche. Als Geschäftspartner beziehen Sie von uns eine Vielzahl unterschiedlicher Produkte aus Kupfer und Kupferlegierungen. Einige Produkte können gesetzlich geregelte Legierungsbestandteile enthalten. Wieland ist sich seiner Verantwortung bewusst und stellt alle erforderlichen Informationen für eine sichere Verwendung seiner Werkstoffe zur Verfügung.
REACH ist eine Verordnung der Europäischen Union. Sie wurde im Juni 2007 erlassen, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor möglichen Risiken durch Chemikalien zu schützen. Der Name steht für „Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe" (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals).
Von Unternehmen hergestellte oder in die EU importierte Stoffe müssen bei der Europäischen Chemikalienbehörde ECHA registriert werden. Dazu zählen auch Metalle. Von der Registrierung ausgenommen sind recycelte Stoffe. Bei Wieland verwenden wir ausschließlich registrierte oder recycelte Metalle.
Besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern/SVHC) sind Stoffe, die als mögliche Kandidaten für ein Zulassungsverfahren unter der REACH-Verordnung ausgewählt wurden. Von den in der Kandidatenliste aufgeführten Stoffen kann Blei als Legierungsbestandteil mit einem Gehalt größer 0,1 Gewichtsprozent in einigen unserer Halbzeuge enthalten sein.
Gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung erfüllen wir in diesem Fall unaufgefordert unsere Informationspflicht gegenüber unseren Kunden.
Zulassungspflichtige Stoffe sind im Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgeführt. Diese Stoffe dürfen nach Ablauf des sogenannten „Sunset-Dates“ nur noch für Verwendungen eingesetzt werden, für die sie von der Europäischen Kommission explizit zugelassen wurden. In unseren Erzeugnissen sind keine Stoffe enthalten, die im Anhang XIV aufgeführt sind!
Halbfabrikate aus Kupfer und Kupferlegierungen, die Wieland liefert, sind Erzeugnisse im Sinne der REACH-Verordnung, für die keine Sicherheitsdatenblätter vorgesehen sind. Dennoch stellen wir Ihnen entsprechende Informationsblätter für Erzeugnisse gerne zur Verfügung.
Die europäische RoHS-Richtlinie (2011/65/EU) sowie die europäische Richtlinie zu Altautos (2000/53/EG) beschränken den Gehalt bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten sowie in Automobilen.
Wenn Sie eine Bestätigung zu RoHS oder ELV benötigen, wenden Sie sich bitte an:
Birgit Twrdek
birgit.twrdek@wieland.com
Monika Rembold
monika.rembold@wieland.com
Halbzeuge und Produkte aus Kupfer und Kupferlegierungen müssen nicht nur zahlreiche technische Anforderungen erfüllen, sondern sind darüber hinaus auch einem umfangreichen Regelwerk unterworfen, das auf die Auswirkungen der Produkte auf Umwelt und Gesundheit abzielt. Diese Regelungen hängen häufig von dem jeweiligen Einsatzbereich der Halbzeuge ab.
Bei Anfragen zu sonstigen Richtlinien und Verordnungen (Bsp: Radioaktivität, POPs, PFOS, WEEE, usw.) , zu IMDS (International Material Data System – Datenbank der Automobilindustrie), CAMDS (China Automotive Material Data System) und BOMcheck (Stoffdeklarationstool der Elektronikindustrie) wenden Sie sich bitte an:
Birgit Twrdek
birgit.twrdek@wieland.com
Monika Rembold
monika.rembold@wieland.com
Als „Konfliktmineralien“ wurden ursprünglich die Rohstoffe Tantal, Zinn, Wolfram und Gold (3TG) bezeichnet, wenn deren Gewinnung und der Handel mit ihnen dazu beiträgt, bewaffnete Konflikte in bestimmten Regionen zu finanzieren. Seitdem haben sich verschiedene erweiterte Definitionen für „Konfliktmineralien“ herausgebildet. Sie beinhalten meistens die Arbeitsbedingungen, Sozial- und Umweltstandards sowie hohe politische Risiken (z. B. Korruption) in den betroffenen Gebieten oder Ländern. Regularien hinsichtlich Konfliktmineralien sollen die Finanzierung von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen in diesen Gebieten eindämmen.
2012 hatte die United States Securities and Exchange Commission („SEC“) mit der „Conflict Minerals Rule“ einen gültigen Rechtsrahmen für 3TG erlassen. Im Januar 2021 trat die EU-Konfliktmineralienverordnung der Europäischen Kommission in Kraft. Beide Gesetzgebungen sind nun für 3TG relevant.
Wieland verwendet Zinn in einigen seiner Werkstoffe als Legierungselement. Darüber hinaus sind die Oberflächen einiger Produkte verzinnt oder auch vergoldet. Wir stellen über unsere Bezugsquellen sicher, dass das bei uns eingesetzte Zinn und Gold kein Konfliktmineral ist.
Unsere Konfliktmineralien-Richtlinie finden Sie unter nachfolgendem Link:
Dodd-Frank-Act – USA
Der Dodd-Frank-Act verpflichtet börsennotierte Unternehmen zu mehr Transparenz. Er definiert Konfliktmineralien als 3TGs, die aus der DR Kongo oder ihren Nachbarstaaten stammen. Unternehmen müssen unter anderem offenlegen, inwieweit Konfliktmineralien in ihren Produkten vorhanden sind oder in der Produktion verwendet werden.
EU-Konfliktmineralienverordnung (EU) 2017/821 – Europa
Die europäische Verordnung (EU) 2017/821 zur Festlegung von Pflichten von EU-Importeuren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette von bestimmten Mineralien und Metallen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten wurde im Mai 2017 veröffentlicht und ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
Anders als der Dodd-Frank-Act verwendet die EU eine dynamische Liste an Risikogebieten (CAHRAs) und berücksichtigt über die Finanzierung bewaffneter Konflikte hinausgehende Risiken. EU-Importeure der Konfliktmineralien Zinn, Tantal, Wolfram und Gold, deren Erze sowie verschiedene Produkte in der Lieferkette unterliegen weitgehender Sorgfalts- und Prüfpflichten entlang der Lieferkette.
Bestätigungen hierüber erhalten Sie bei
Birgit Twrdek
birgit.twrdek@wieland.com
P +49 731 944 2059
Die Wieland-Werke vertreiben Halbfabrikate aus Kupfer und Kupferlegierungen sowie Blockmetalle zum Wiedereinschmelzen in Gießereien. Für Halbfabrikate stellen wir Informationsblätter für Erzeugnisse, für Blockmetalle Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung.
Informationsblätter für Erzeugnisse
Bei Halbfabrikaten aus Kupfer und Kupferlegierungen handelt es sich um Erzeugnisse im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung). Für ein Erzeugnis besteht keine rechtliche Verpflichtung, ein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen.
Um aber die typischerweise in einem Sicherheitsdatenblatt enthaltenden Informationen auch für Erzeugnisse zur Verfügung stellen zu können, wurde das vorliegende Informationsblatt für Erzeugnisse entwickelt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Informationsblatt für Erzeugnisse um ein freiwillig erstelltes Informationsblatt handelt, das nicht den formalen Anforderungen der REACH-Verordnung unterliegt.
Die Informationsblätter stehen Ihnen in zwei Sprachen (deutsch/englisch) zur Verfügung.
Sicherheitsdatenblätter für Blockmetalle
Bei Blockmetallen und Ingots aus Kupfer und Kupferlegierungen handelt es sich um Gemische im Sinne der REACH-Verordnung.